Geschäftsordnung

Geschäftsordnung
des Montessori Kinderhauses Warnau e.V.


Stand 07.03.2018


1. Grundlage der Geschäftsordnung ist die jeweilige Satzung

2. Bei Aufnahme eines Kindes in das Kinderhaus Warnau e.V. wird mit den Eltern ein Betreuungsvertrag geschlossen.

3. Grundlage der pädagogischen Arbeit ist die jeweils gültige Konzeption.

4. Elternabende finden in regelmäßigen Abständen, Elterngespräche nach Terminabsprache statt.

5. Die Aufnahmevoraussetzungen entsprechen denen für Kindertageseinrichtungen im Kindertagesstättengesetz (d. h. in der Regel Vollendung des dritten Lebensjahres sowie Vorlage eines Gesundheitszeugnisses). 

6. Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit. In dieser Zeit soll sowohl Eltern als auch dem Kindergarten insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, auszuprobieren, ob das jeweilige Kind in der Gruppe zurechtkommt. Ist das Kind in der Probezeit an mehr als drei Betreuungstagen nicht betreut worden, verlängert sich die Probezeit um die Zahl von Betreuungstagen, die der Zahl der über drei hinausgehenden Fehltage entspricht. Während der Probezeit kann der Betreuungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden.

7. Öffnungszeiten:
    Regelbetreuung: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
    Spätbetreuung: Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

8. Die Kinder sollen in der Regel bis spätestens 8.30 Uhr im Kindergarten anwesend sein, da das Konzept der Freiarbeit und viele Montessori   Übungen dies erfordern. Zudem fällt früh eintreffenden Kindern die Integration in die Gruppe leichter.

9. Kommt ein Kind nicht, sollte der Kindergarten kurz informiert werden. Bei ansteckenden Krankheiten sind die Eltern dazu verpflichtet, dies dem Kindergarten mitzuteilen, da bei einigen Krankheiten eine Meldepflicht des Kindergartens gegenüber dem Gesundheitsamt besteht. Auf Grundlage der Empfehlungen des Gesundheitsamtes gilt: An Fieber erkrankte Kinder dürfen frühestens nach einer fieberfreien Zeit von 24 Stunden wieder in das Kinderhaus gebracht werden. An Magen- und Darminfektionen erkrankte Kinder dürfen frühestens nach einer symptomfreien Zeit von 48 Stunden wieder in das Kinderhaus gebracht werden. 

10. Prinzipiell werden die Kinder von ihren Eltern vom Kindergarten abgeholt. Wird das Kind von einer anderen Person als den Eltern abgeholt, muss das Kindergartenpersonal darüber informiert werden. Sollen Kinder den Heimweg alleine antreten, müssen die Eltern eine schriftliche Erklärung im Kindergarten hinterlegen. Entsprechende Vereinbarungen liegen im Kindergarten vor. 

11. Die Erzieher können die Eltern dazu auffordern, ihr Kind frühzeitig aus dem Kinderhaus abzuholen, wenn dieses den Tagesablauf über einen längeren Zeitraum maßgeblich stört und eine Gefährdung der anderen Kinder oder des Kindes selbst nicht ausgeschlossen werden kann.

12. Für die Betreuung werden Beiträge erhoben. Diese gelten für jeden Monat des Kindergartenjahres vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres.

13. Alle Eltern sind verpflichtet, pro Kindergartenjahr Arbeitsstunden zu leisten. Die Anzahl der Arbeitsstunden wird jedes Jahr in der   Mitgliederversammlung neu festgelegt. Für nicht geleistete Arbeitsstunden sind 15,-€ pro Stunde in die Vereinskasse zu zahlen. Die Verteilung der Arbeitsstunden regelt die Leiterin. Für Geschwisterkinder sind 50% der festgesetzten Arbeitsstunden zu leisten. Elternvertreter können die für ihr
Amt geleisteten Stunden als Arbeitsstunden anrechnen lassen. Vorstandsmitglieder sind von den Arbeitsdiensten befreit.
 
      Aufgaben Elternvertreter:

  1.  die Interessen der Elternschaft wahren.
     
  2. Wünsche und Vorschläge der Eltern bündeln und diese an das Team weitergeben.
     
  3. Bei Bedarf an den Beratungen des Teams teilnehmen.
     
  4. Sie sind Ansprechpartner, wenn es um allgemeine Fragen der Eltern geht.
     
  5. Teilnahme an Beiratssitzungen mit der Gemeinde

Die tägliche Reinigung und der vierteljährliche Großputz des Kindergartens werden durch eine auf Minijob-Basis angestellte Reinigungskraft übernommen. Eltern, die im Vorstand sind, bezahlen einen um 30,00 € verringerten monatlichen Gesamtbeitrag.

14. Das Kindergartenjahr läuft vom 1. August bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Der Vertrag ist nach Ende der Probezeit beiderseits jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum 31. Juli eines jeden Jahres kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere bei einem kurzfristigen Wegzug der Familie (z.B.) vor.

15. Eine Kündigung von Seiten des Vereins ist zudem möglich, wenn Betreuungsbeiträge von zwei Monaten nicht gezahlt wurden oder insgesamt ein Rückstand besteht, der diesen Betrag erreicht und diese Zahlung nach Aufforderung des Kassenwartes nicht innerhalb von vier Wochen nachgeholt wurden.

16. Maximale Schließzeiten

      •    Drei Wochen während der Sommerferien (Schulferien Schleswig-Holstein)

      •    Weihnachtsferien (Schulferien Schleswig-Holstein) 

      •    Freitag nach Himmelfahrt

      •    Ein Arbeitstag für Konzeptions- und Qualitätsarbeit

Anschrift

Montessori Kinderhaus
Warnau e. V.
Dorfstraße 1

24250 Warnau

Telefon / Telefax

Telefon: 04302-1241
Telefax: 04302-1241

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